Rechtsprechung
BVerfG, 03.02.2006 - 2 BvR 1765/05 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 EMRK; § 353 Abs. 2 StPO
Recht auf den gesetzlichen Richter (Auslegung einer Norm; willkürliche Entscheidung; Verletzung durch eigene Sachaufklärung durch ein an Feststellungen gebundenes Revisionsgericht); Bestätigung der Rechtsprechung des BGH zur größtmöglichen Aufrechterhaltung der von den ... - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Aufrechterhaltung von Tatsachenfeststellungen durch neues Tatgericht, die mit eigenen Feststellungen nicht in Widerspruch stehen, verletzt nicht die Garantie des gesetzlichen Richters - Zur Auslegung des § 353 Abs 2 StPO
- Wolters Kluwer
Verstoß einer Entscheidung eines Gerichts gegen das Gebot des gesetzlichen Richters; Grundsatz größtmöglicher Aufrechterhaltung der von den Gesetzesverletzungen nicht berührten Feststellungen; Willkürliche Anwendung des § 353 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO); ...
- Judicialis
BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93b; ; StPO § 353 Abs. 2; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerfGK 7, 260
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69
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Auszug aus BVerfG, 03.02.2006 - 2 BvR 1765/05
b) Grundsätzlich ist es denkbar, dass ein Angeklagter seinem gesetzlichen Richter dadurch entzogen wird, dass ein an die tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz gebundenes Revisionsgericht den Sachverhalt selbst erforscht oder eine nach dem Stand des Verfahrens gebotene Zurückverweisung an das Tatsachengericht zwecks weiterer Sachaufklärung unterlässt (vgl. BVerfGE 31, 145 ; 54, 100 ;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 1380/90 -, NJW 1991, S. 2893; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. März 2000 - 2 BvR 2049/99 -, juris; BVerfGK 2, 207 ). - BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90
Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters
Auszug aus BVerfG, 03.02.2006 - 2 BvR 1765/05
Die Verfassungsnorm garantiert, dass der Rechtssuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl. BVerfGE 82, 286 ; 89, 28 m.w.N.). - BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87
Amtszeit eines Verfassungsrichters
Auszug aus BVerfG, 03.02.2006 - 2 BvR 1765/05
Die Verfassungsnorm garantiert, dass der Rechtssuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl. BVerfGE 82, 286 ; 89, 28 m.w.N.).
- BVerfG, 16.04.1980 - 1 BvR 505/78
Strafgerichte - Lebenslange Freiheitsstrafe - Rechtsfortbildung - …
Auszug aus BVerfG, 03.02.2006 - 2 BvR 1765/05
b) Grundsätzlich ist es denkbar, dass ein Angeklagter seinem gesetzlichen Richter dadurch entzogen wird, dass ein an die tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz gebundenes Revisionsgericht den Sachverhalt selbst erforscht oder eine nach dem Stand des Verfahrens gebotene Zurückverweisung an das Tatsachengericht zwecks weiterer Sachaufklärung unterlässt (vgl. BVerfGE 31, 145 ; 54, 100 ;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 1380/90 -, NJW 1991, S. 2893; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. März 2000 - 2 BvR 2049/99 -, juris; BVerfGK 2, 207 ). - BVerfG, 07.01.2004 - 2 BvR 1704/01
Recht auf den gesetzlichen Richter (willkürliche Erwägungen; Auslegung einer …
Auszug aus BVerfG, 03.02.2006 - 2 BvR 1765/05
b) Grundsätzlich ist es denkbar, dass ein Angeklagter seinem gesetzlichen Richter dadurch entzogen wird, dass ein an die tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz gebundenes Revisionsgericht den Sachverhalt selbst erforscht oder eine nach dem Stand des Verfahrens gebotene Zurückverweisung an das Tatsachengericht zwecks weiterer Sachaufklärung unterlässt (vgl. BVerfGE 31, 145 ; 54, 100 ;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 1380/90 -, NJW 1991, S. 2893; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. März 2000 - 2 BvR 2049/99 -, juris; BVerfGK 2, 207 ). - BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70
Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter
Auszug aus BVerfG, 03.02.2006 - 2 BvR 1765/05
Dies ist der Fall, wenn die Entscheidung des Gerichts sich bei der Auslegung und Anwendung der Norm so weit von dem sie beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. BVerfGE 3, 359 ; 29, 45 m.w.N.). - BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53
Tatsachenfeststellung
Auszug aus BVerfG, 03.02.2006 - 2 BvR 1765/05
Dies ist der Fall, wenn die Entscheidung des Gerichts sich bei der Auslegung und Anwendung der Norm so weit von dem sie beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. BVerfGE 3, 359 ; 29, 45 m.w.N.). - BGH, 27.11.1959 - 4 StR 394/59
Aufrechterhaltung der Feststellungen bei Teilaufhebung
Auszug aus BVerfG, 03.02.2006 - 2 BvR 1765/05
a) Die Auslegung der Vorschrift des § 353 Abs. 2 StPO durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Sinne eines Grundsatzes größtmöglicher Aufrechterhaltung der von den Gesetzesverletzungen nicht berührten Feststellungen (vgl. BGHSt 14, 30 ; 33, 378 ;… Meyer-Goßner, 48. Aufl., § 353 Rn. 15) unterliegt keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. - BVerfG, 08.05.1991 - 2 BvR 1380/90
Verstoß gegen den Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Entscheidungen des …
Auszug aus BVerfG, 03.02.2006 - 2 BvR 1765/05
b) Grundsätzlich ist es denkbar, dass ein Angeklagter seinem gesetzlichen Richter dadurch entzogen wird, dass ein an die tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz gebundenes Revisionsgericht den Sachverhalt selbst erforscht oder eine nach dem Stand des Verfahrens gebotene Zurückverweisung an das Tatsachengericht zwecks weiterer Sachaufklärung unterlässt (vgl. BVerfGE 31, 145 ; 54, 100 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 1380/90 -, NJW 1991, S. 2893; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. März 2000 - 2 BvR 2049/99 -, juris; BVerfGK 2, 207 ). - BVerfG, 01.03.2000 - 2 BvR 2049/99
Schuldspruchberichtigung durch Revisionsgericht verfassungsrechtlich nicht zu …
Auszug aus BVerfG, 03.02.2006 - 2 BvR 1765/05
b) Grundsätzlich ist es denkbar, dass ein Angeklagter seinem gesetzlichen Richter dadurch entzogen wird, dass ein an die tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz gebundenes Revisionsgericht den Sachverhalt selbst erforscht oder eine nach dem Stand des Verfahrens gebotene Zurückverweisung an das Tatsachengericht zwecks weiterer Sachaufklärung unterlässt (vgl. BVerfGE 31, 145 ; 54, 100 ;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 1380/90 -, NJW 1991, S. 2893; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. März 2000 - 2 BvR 2049/99 -, juris; BVerfGK 2, 207 ). - BGH, 19.11.1985 - 1 StR 489/85
Tatbestandsvollendung; Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs
- BGH, 07.02.2012 - 1 StR 542/11
Begriff der Tat im prozessualen Sinne (Kognitionspflicht des Gerichts; ne bis in …
Eine Überdehnung des § 353 Abs. 2 StPO seitens des Revisionsgerichts berührt auch das Recht auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Februar 2006 - 2 BvR 1765/05). - BVerfG, 15.02.2006 - 2 BvR 2209/05
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (Erschöpfung des Rechtsweges; …
Abgesehen davon, dass die Auslegung der Vorschrift des § 353 Abs. 2 StPO durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Sinne eines Grundsatzes größtmöglicher Aufrechterhaltung der von den Gesetzesverletzungen nicht berührten Feststellungen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Februar 2006 - 2 BvR 1765/05 -, zur Veröffentlichung in BVerfG-K vorgesehen), ist hier offen, ob das neu berufene Tatgericht auf der Basis dieser Feststellungen eine den Beschwerdeführer zusätzlich belastende rechtliche Wertung treffen wird.